

Autoreisen!
Der Weg ist das Ziel!
Autofahren ist individuell, Sie bestimmen die Pausen und wann es losgeht. Staus sollten Sie umgehen, vor allem in der heißen Jahreszeit, Gassi gehen im Stau auf der Autobahn ist schlecht möglich. Den Hund vor der Fahrt nicht füttern, nur etwas Wasser geben. Das beugt Übelkeit vor. Und noch eine schöne große Gassi-Runde einplanen!
Der beste Platz im Auto ist in einer speziellen Box, an die Ihr Hund gewöhnt sein sollte. Oder hinter einem Trenngitter /Trennnetz. Da Hunde als Ladung gelten, sind sie auf jeden Fall mit einem Brustgeschirr und einem Sicherheitsgurt zu sichern. In einigen EU-Ländern wie Italien oder Spanien wird ein Verstoß mit Bußgeld belegt.
In Österreich:
Es dürfen max. 5 Hunde einreisen. Es besteht Leinen- oder Maulkorbpflicht. Beides ist immer mitzuführen. An Haltestellen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, auf Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen und in Kabinenseilbahnen besteht Leinen- und Maulkorbpflicht, wobei die Leine maximal 1,5 m lang sein darf. Flexi-Leinen dementsprechend kurzstellen. Leinen- oder Maulkorbpflicht entscheidet die jeweilige Gemeinde. Bitte dort nachfragen! Für sogenannte Kampf- oder Listenhunde besteht eine generelle Leinen- oder Maulkorbpflicht.
In Italien: siehe bei Österreich!
In der Schweiz:
Es dürfen max. 5 Hunde einreisen. Zusätzlich gilt, dass Hunde mit kupierten Ohren oder Ruten nicht einreisen dürfen. Es gibt kein zentrales Hundegesetzt. Gerade bei Maulkorb oder Leine bestimmen die Kantone. Meistens aber gilt, dass normale Familienhunde an der Leine zu führen sind. Für so genannte Kampf- oder Listenhunde besteht eine generelle Leinen- oder Maulkorbpflicht.
Sommer-Hinweis:
Bei Pausen das Auto mit dem Hund an Bord niemals in die Sonne stellen. Schon 15 Minuten bei über 40 Grad Celsius sind für Hunde tödlich!

Flugreisen:
Bitte erkundigen Sie sich vor dem Flug nach den Einreisebestimmungen des Urlaubslandes.
Vor der Buchung bei der Fluggesellschaft nachfragen, ob Ihr Hund überhaupt mitfliegen darf. Wenn ja, rechtzeitig die Reise anmelden.
Einige Airlines nehmen Hunde stumpfnasiger Rassen (z.B. Mops, Pekinese, Boxer etc.) überhaupt nicht mit. Diese Rassen sind sehr stressanfällig und temperaturempfindlich. Eine Flugreise könnte tödlich enden.
Kleine Hunde dürfen häufig als „Handgebäck“ mit in die Kabine. Große Hunde gelten als „Sondergebäck“ und müssen in den Frachtraum. Vorher mit der Airline die Größe und Beschaffenheit der Box abklären. Die Reise im Frachtraum ist extremer Stress für Ihren Liebling. Sollte es ihm dort schlecht gehen, kann niemand eingreifen! Auch das Flugpersonal hat keinen Zutritt!
Mit Ihrem Tierarzt können Sie abklären, ob Ihr Hund ein Beruhigungsmittel benötigt.
Bahnreisen
Kurze Bahnreisen sind für Herr und Hund entspannt. Beide können sich bequem strecken, das Abteil ist klimatisiert und es gibt die Möglichkeit einen Schluck zu trinken.
Für lange Reisen empfiehlt es sich ein Schlafwagenabteil zu buchen. 1 Platz für das Herrchen, 1 Platz für den Hund.
In Zügen der DB besteht generell Leinen- und Maulkorbpflicht! Bitte gewöhnen Sie Ihren Hund rechtzeitig daran. Außer der Hund ist so klein, dass er in eine „Reisetasche“ passt.
2 Std. vor der Bahnfahrt sollten Sie mit Ihrem Hund noch einmal ausgiebig Gassi gehen, 12 Std. vor das letzte Mal füttern.
Bei der DB zahlen Sie für Ihren Hund ca. 50 % des regulären Fahrpreises (außer er reist im Handgepäck). Eine Sitzplatzreservierung ist nicht möglich. Bei den Länder- oder Schönes Wochenende-Tickets zählen Hunde als zahlende Person.
Wie bei Flugreisen ins Ausland gilt es die Einreisebestimmungen des Urlaubslandes zu beachten.
